Sozialversicherungsamt
Schaffhausen
Oberstadt 9
8200 Schaffhausen

         Tel. 052 632 61 11
info@svash.ch
www.svash.ch
 
 

Selbständigerwerbende

 
 
Berechnung der AHV-Beiträge als Selbständigerwerbende.
Ab 01.01.2020
 
Jahr 2020¦2021
 
Reingewinn aus selbständiger Erwerbstätigkeit
In den Betrieb investiertes Eigenkapital
(nur Ziffern)
 
 
 
Zins auf Eigenkapital 0.0 %
Reingewinn abzügl. Zins Eigenkapital; abgerundet
aufzurechnende persönliche Beiträge
Beitragspflichtiges Einkommen
Beitragsansatz in %
 
 
 
Beitrag AHV/IV/EO (min. CHF 496.-)
Familienausgleichskasse (bis max. CHF 148'200.-)
Verwaltungskosten %
Jahresbeitrag als Selbständigerwerbende
     
Beträge in Franken
 
Die Berechnungen ergeben nur einen allgemeinen Anhaltspunkt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichskasse.