Sozialversicherungsamt
Schaffhausen
Oberstadt 9
8200 Schaffhausen

         Tel. 052 632 61 11
info@svash.ch
www.svash.ch
 
 

Arbeitgebende und Arbeitnehmende

 
 
Berechnung der AHV-Beiträge als Arbeitgebende oder als Arbeitnehmende.

Wichtig:
Als Arbeitgebender, bitte die Bruttolöhne pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eingeben.
 
 
Jahr 2017¦2018¦2019¦2020¦2021
   
Bruttolohn CHF pro Person
(nur Ziffern)
in Monaten*
 
 
Beiträge an Bruttolohn % Beitrag
- AHV / IV / EO 10.55
- Familienausgleichskasse 1.40
Arbeitslosenversicherung
- bis 148'200 2.20
- ab 148'201.- 1.00
 
Sozialfonds
- bis 148'200 0.18
 
 
Verwaltungskosten in % des AHV/IV/EO Beitrages %
Total CHF Beitrag (durch Arbeitgeber abzurechnen)
 
 
Beiträge an Arbeitnehmer-
beitrag:
Arbeitgeber-
beitrag:
- AHV / IV / EO
- Familienausgleichskasse  
Arbeitslosenversicherung
- bis 148'200.-
- ab 148'201.-
Sozialfonds
- bis 148'200.-
 
 
Verwaltungskosten
Total CHF
           
Beträge in Franken
 
Für Erwerbstätige im Rentenalter ziehen Sie einen Freibetrag von
monatlich CHF 1’400 oder
jährlich CHF 16’800 von der Bruttolohnsumme ab.
 
* Diese Angaben benötigen wir für die Berechnung der Arbeitslosenversicherungs-Beiträge.
 
Die Berechnungen ergeben nur einen allgemeinen Anhaltspunkt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichskasse.