SVA Schaffhausen
Oberstadt 9
8200 Schaffhausen

         Tel. 052 632 61 11
www.svash.ch
 
 

Selbständigerwerbende

 
 
Berechnung der AHV-Beiträge als Selbständigerwerbende.
Ab 01.01.2024
 
Jahr                              2019 | 2020 | 2021 | 2022 | 2023 | 2024
 
Reingewinn aus selbständiger Erwerbstätigkeit
In den Betrieb investiertes Eigenkapital
(aufgerundet auf die nächsten CHF 1'000) (nur Ziffern)
 
 
 
abzüglich Zins auf Eigenkapital 0 %
aufzurechnende persönliche Beiträge
Beitragspflichtiges Einkommen
(abgerundet auf die nächsten CHF 100)
Beitragsansatz in %
 
 
 
Beitrag AHV/IV/EO (min. CHF 514)
Familienausgleichskasse (1.6%, bis max. CHF 148'200)
Verwaltungskosten (Basis Beitrag AHV/IV/EO) %
Jahresbeitrag als Selbständigerwerbende
     
Beträge in Franken

Für Erwerbstätige im Referenzalter ziehen Sie einen Freibetrag von
monatlich CHF 1’400 oder
jährlich CHF 16’800 vom Reingewinn aus selbständiger Erwerbstätigkeit ab.
 
Die Berechnungen ergeben nur einen allgemeinen Anhaltspunkt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichskasse.