Arbeitgebende und Arbeitnehmende
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Berechnung der AHV-Beiträge als Arbeitgebende oder als Arbeitnehmende.
Wichtig:
Als Arbeitgebender, bitte die Bruttolöhne pro Mitarbeiterin oder Mitarbeiter eingeben.
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Beträge in Franken
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Für Erwerbstätige im Rentenalter ziehen Sie einen Freibetrag von monatlich CHF 1’400 oder jährlich CHF 16’800 von der Bruttolohnsumme ab.
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* Diese Angaben benötigen wir für die Berechnung der Arbeitslosenversicherungs-Beiträge.
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Die Berechnungen ergeben nur einen allgemeinen Anhaltspunkt. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichskasse.
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