Fragen & Antworten

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Fragen & Antworten

aus Sicht der Ärzte

Warum genügt nicht ein Telefonanruf oder ein ‚Ohne-Brief-Formular’ an die IV, wenn ich Akteneinsicht in das IV-Dossier meiner Patientin/meines Patienten will?

Es ist der IV-Stelle nicht möglich auf Grund einer Notiz oder einer Entbindungserklärung von Versicherten die bestehenden medizinischen oder die gesamten IV-Akten den Ärzten und Ärztinnen per Post zukommen zu lassen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist dafür auch für Ärztinnen und Ärzte eine Vollmacht erforderlich. Diese ermächtigt dann ausdrücklich die IV-Stelle die gewünschten Auskünfte zu erteilen beziehungsweise Akteneinsicht zu gewähren. Diese Vollmacht muss durch die Patientin, den Patienten unterzeichnet und uns per Post zugesandt werden.

Mit welcher Position kann ich den IV-Bericht abrechnen?

Im Tarmed, Kapitel Grundleistungen, ärztliche Zeugnisse (00.06) sind die entsprechenden Tarifpositionen aufgelistet.

Was nützt der Arztbericht überhaupt?

Ein guter, nachvollziehbarer Arztbericht mit Kopien von Spitalberichten, die ähnliche Schlussfolgerungen aufweisen, führt zu einem schnellen IV-Entscheid und zu einer rascheren Verfügung.
Ein nicht nachvollziehbarer Bericht führt dazu, dass die RAD-Ärzte weitere Abklärungen veranlassen müssen.

Warum erhalten Patienten halbe Renten, wenn sie doch 100% arbeitsunfähig geschrieben wurden?

Weil ein Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit besteht.

  • Die Arbeitsunfähigkeit wird vom behandelnden Arzt festgestellt. Sie bezieht sich auf die Unfähigkeit, im bisher ausgeübten Tätigkeitsbereich ganz oder teilweise tätig zu sein.
  • Die Erwerbsunfähigkeit (=Invalidität) wird durch die IV-Stelle festgestellt. Sie bezieht sich auf die Unfähigkeit, die verbliebene Arbeitsfähigkeit nach Durchführung allfälliger Eingliederungsmassnahmen auf dem gesamten in Frage kommenden Arbeitsmarkt wirtschaftlich zu verwerten.
  • Der RAD wird dann angefragt, wenn die fallführende Sachbearbeitung die verbliebene Restarbeitsfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit nicht nachvollziehbar klären können. Hierbei fungiert er sozusagen als Übersetzer der medizinischen Zusammenhänge und Terminologie.

In einem zweiten Schritt wird die Plausibilität der von behandelnden Ärzten und Gutachtern attestierten Arbeitsunfähigkeit und Restarbeitsfähigkeit geprüft, wobei eigene Erfahrungen sowie der derzeitige medizinische Kenntnisstand einfliessen. Wenn die Arbeitsunfähigkeit / Restarbeitsfähigkeit festgelegt werden kann, so wird diese in Stunden oder Prozenten angegeben.

Kann keine schlüssige Aussage gemacht werden, so müssen erst weitere fachspezifische Begutachtungen durch externe, unabhängige Ärzte veranlasst werden. Tangiert der geltend gemachte Gesundheitsschaden mehrere medizinische Fachgebiete, so wird in der Regel eine polydisziplinäre Begutachtung veranlasst. Der RAD legt in diesem Fall den Gutachter fest und formuliert die Zusatzfragen.

In sinnvollen Fällen kann der RAD die Patienten auch selbst untersuchen.

Wie soll ich ein IV-Gutachten machen? Was braucht die IV genau?

Entscheidend für die IV sind Angaben über die Arbeitsstunden (pro Tag oder in %), die einem Patienten oder einer Patientin im angestammten Beruf, aber auch in einer neuen behinderungsangepassten Tätigkeit zugemutet werden können. Optimalerweise enthält das Gutachten Angaben zum zumutbaren Belastungsprofil.

Wo können Ärzte bei der Begutachtung Zeit gewinnen?

RAD -Ärzte brauchen

  • nachvollziehbare, mit objektiven Befunden begründete Arbeitsfähigkeitsbeschreibungen (Arbeitsfähigkeitsgrade in Prozenten oder Std. pro Tag) in angestammten und behinderungsangepassten Arbeitsgebieten.

RAD-Ärzte brauchen keine

  • differentialdiagnostische Überlegungen
  • Therapievorschläge. RAD-Ärzte können Therapien weder anordnen noch überwachen
  • nicht näher untersuchten, fachfremden Verdachtsdiagnosen