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Die 13. Altersrente wird erstmals im Dezember 2026 ausbezahlt

Ab 2026 erhalten die AHV-Bezügerinnen und -Bezüger zusätzlich eine 13. Altersrente ausbezahlt. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026. Der Bundesrat hat kürzlich den Termin der Inkraftsetzung bestätigt. Die AHV-Ausgleichskassen werden den Rentnerinnen und Rentnern die 13. Altersrente erstmals im Dezember 2026 überweisen, als Zuschlag zur Altersrente für den Monat Dezember.

Die 13. Altersrente entspricht einem Zwölftel der jährlich ausbezahlten Summe der Altersrenten. Bei der Berechnung werden Kinder- oder Zusatzrente sowie der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration AHV21 nicht berücksichtigt.

Anspruch auf die 13. Altersrente haben Personen, die im Monat Dezember Anspruch auf eine Altersrente haben.

Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Renten der Invalidenversicherung werden weiterhin zwölf Mal pro Jahr ausbezahlt. Die 13. Altersrente hat keinen Einfluss auf die Berechnung der Ergänzungsleistungen.

Jahresbericht 2024

Der Jahresbericht 2024 liegt vor! Informieren Sie sich über die Zahlen und Entwicklungen der verschiedenen Sozialversicherungen im Kanton Schaffhausen.

» Jahresbericht

Erhöhung der Rentenleistungen

Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2025 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,9 Prozent erhöht. Die minimale AHV/IV-Rente steigt von 1’225 auf 1’260 Franken pro Monat, die Maximalrente von 2’450 auf 2’520 Franken. Gleichzeitig werden Anpassungen im Beitragsbereich sowie bei den Ergänzungsleistungen, bei den Überbrückungsleistungen und in der obligatorischen beruflichen Vorsorge vorgenommen.

Änderungen im Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG)

Ab 1. Januar 2025 müssen die Ausgleichskassen bei juristischen Personen und Selbständigerwerbenden, die im Handelsregister eingetragen sind, ausstehende Beitragsforderungen auf Konkurs betreiben, statt wie bisher auf Pfändung.

Unternehmen und Selbständige, die ihre finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllen können, werden nach dem Betreibungsverfahren vom Gericht aufgefordert, die offene Rechnung zu begleichen. Erfolgt keine Zahlung, wird das Konkursverfahren eröffnet und der Betrieb wird geschlossen.

Bitte kontaktieren Sie uns frühzeitig, wenn Sie offene Beiträge nicht fristgerecht bezahlen können. In berechtigten Fällen gewährt die Ausgleichskasse eine Fristerstreckung oder bewilligt Ratenzahlungen.

Weitergehende Informationen finden Sie hier: » Merkblatt 2.14

13. AHV-Rente

Mit der Annahme der Initiative für eine 13. AHV-Rente wird die monatliche AHV-Rente voraussichtlich ab 2026 nicht nur 12 Mal, sondern 13 Mal ausbezahlt. Dies entspricht einer Erhöhung der jährlichen AHV-Rente um 8,3 Prozent. Ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) bleibt trotz 13. Rente bestehen; somit erhalten alle Pensionierten mehr Geld, auch diejenigen mit Ergänzungsleistungen.

Diese Erhöhung gilt nur für Altersrenten der AHV. Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen sowie Renten der Invalidenversicherung werden weiterhin 12 Mal pro Jahr ausbezahlt.

Weitere Informationen finden Sie hier: Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» (admin.ch)