Kurzinformation
Erwerbstätige Väter haben für die ersten sechs Monate nach Geburt des Kindes Anspruch auf zwei Wochen Vaterschaftsurlaub (max. 14 Taggelder). Als Entschädigung für den Verdienstausfall erhalten sie 80% des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens vor der Geburt, höchstens aber CHF 220 pro Tag.
Die Vaterschaftsentschädigung lehnt sich organisatorisch und verfahrensmässig an die Regelungen der Erwerbsersatzordnung (EO) an.
» Merkblatt Vaterschaftsentschädigung