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Erwerbstätige Mütter haben Anspruch auf einen 14-wöchigen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, das die Mutter vor der Niederkunft erzielt hat.

Die Mutterschaftsentschädigung lehnt sich organisatorisch und verfahrensmässig an die Regelungen der Erwerbsersatzordnung (EO) an.
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